

Zuger Zeitung sagt Nein zum Kantonsratssaal-Neubau
Geschäftsprüfungskommission sagt Nein
Die Pläne des Kantons Zug für einen neuen Kantonsratssaal am Landsgemeindeplatz stossen auf massiven Widerstand. Mit 5:1 Stimmen empfiehlt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Gemeinderates (GGR) dem Stadtparlament, den Vorvertrag zum Landtausch zwischen Stadt und Kanton abzulehnen. Dies geht aus dem nun veröffentlichten GPK-Protokoll hervor.
Die Pläne des Kantons Zug für einen neuen Kantonsratssaal am Landsgemeindeplatz stossen auf massiven Widerstand (siehe auch diesen Artikel in der Zuger Zeitung). Mit 5:1 Stimmen empfiehlt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Gemeinderates (GGR) dem Stadtparlament, den Vorvertrag zum Landtausch zwischen Stadt und Kanton abzulehnen. Dies geht aus dem nun veröffentlichten GPK-Protokoll hervor. Der Kanton plant, südlich des bestehenden Regierungsgebäudes am Postplatz einen neuen Parlamentssaal zu bauen. Für dieses Projekt benötigt er eine Teilfläche von 610 Quadratmetern des städtischen Grundstücks Nr. 2030. Ein entsprechender Vorvertrag zum Landtausch liegt bereits vor und soll am 29. April im GGR behandelt werden...
Auch die Bau- und Planungskommission (BPK) ist dagegen
NZZ und Blick: Zuger Kantonsratssaal-Projekt vor dem Aus
Gemeinsame Erklärung der betroffenen Quartiere
Nachbarschaften wehren sich gegen Parlamentsneubau
Wer sind wir?
Die «IG Erhalt Landsgemeindeplatz» ist eine parteipolitisch unabhängige Gruppe besorgter Zugerinnen und Zuger, darunter viele Anwohner des Landsgemeindeplatzes, die sich gegen die Pläne für einen Neubau des Kantonsratssaales südlich des Regierungsgebäudes wendet. Dieses Vorhaben würde ihrer Ansicht nach massiv in das historische Stadtbild eingreifen und den Charakter des Landsgemeindeplatzes als Naherholungsgebiet am See grundlegend verändern.
IG Erhalt Landsgemeindeplatz
Postfach 13
6301 Zug
Komitee:
Hansueli Bussmann, Zug
Annelies Häcki Buhofer, Zug
Peter R. Hofmann, Oberägeri
Paul Moos, Baar
Mathias Ruckli, Zug
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Geheime Absprachen – Jetzt Transparenz schaffen!
Die Vorarbeiten für den neuen Kantonsratssaal und insbesondere das Landgeschäft zwischen der Stadt und dem Kanton Zug wurden lange im Geheimen geführt. Alles geschah hinter verschlossenen Türen – selbst direkt Betroffene erfuhren erst aus den Medien von den Plänen. Damit muss jetzt Schluss sein!
Hier veröffentlichen wir die vollständigen Pläne von Stadt und Kanton, einschliesslich des umstrittenen Vorvertrags. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, was hinter den Kulissen beschlossen wurde.
Informieren Sie sich und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!
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IG Erhalt Landsgemeindeplatz
p. Adr. Peter R. Hofmann
Postfach 13
6301 Zug
Worum geht es?
Dafür soll die Stadt Zug 610 m² Land an den Kanton abtreten. Ein Neubau dieser Dimension hätte tiefgreifende Auswirkungen auf das Stadtbild, den öffentlichen Raum und die Sichtbeziehungen zwischen Altstadt und See. Das geplante Gebäude würde nicht nur als massive bauliche Barriere wirken, sondern auch einen wichtigen Naherholungsraum verdrängen. Die bestehende Vogelvoliere und andere öffentliche Einrichtungen müssten weichen.
Zudem bestehen erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit: Ein Parlamentsgebäude, das nur 15 bis 25 Mal pro Jahr genutzt wird, würde zusammen mit den notwendigen Sanierungen über 50 Millionen Franken kosten. Wir sind nicht gegen eine Modernisierung des Kantonsratssaals – aber der Standort am See ist falsch! Der Landsgemeindeplatz ist historisch gewachsen und ein wichtiger öffentlicher Raum für alle Zugerinnen und Zuger. Die geplante Überbauung wäre ein städtebaulicher Fehlentscheid und würde den Charakter der Stadt nachhaltig verändern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass dieses Projekt gestoppt oder zumindest ernsthafte Alternativen geprüft werden. Machen Sie jetzt mit und setzen Sie ein Zeichen!


Der geplante Neubau des Kantonsratssaals am Landsgemeindeplatz ist ein überdimensioniertes Prestigeprojekt am falschen Ort. Statt einen sensiblen öffentlichen Raum mit einem massiven Bauwerk zu belasten, sollte ein alternativer Standort gefunden werden, der den Bedürfnissen des Kantonsrates und der Zuger Bevölkerung gerecht wird.
Mit 50 Millionen Franken für rund 20 Sitzungen pro Jahr ist dieser Bau ein Luxusprojekt, das die Zugerbevölkerung nicht braucht. Das historische Ensemble des Landsgemeindeplatzes verdient es, in seiner heutigen Form erhalten zu bleiben.
Jetzt ist der Grosse Gemeinderat am Zug
Die „IG Erhalt Landsgemeindeplatz“ hat sich an die Mitglieder des Grossen Gemeinderats gewandt. Diese werden am 29. April über das Landgeschäft zwischen Kanton und Stadt Zug befinden. Die IG argumentiert, dass der geplante Bau das historische Stadtbild massiv beeinträchtigen, den Seeblick verbauen und wertvollen öffentlichen Raum zerstören würde. Alternativen seien nicht ernsthaft geprüft worden , und die bestehende Vogelvoliere sowie die historische Silberlinde seien in Gefahr. Die Mitglieder des Grossen Gemeinderates werden deshalb aufgefordert, den Landabtausch mit dem Kanton abzulehnen.
Hier der offene Brief an die Mitglieder des Grossen Gemeinderates
Medienmitteilung der IG Erhalt Landsgemeindeplatz vom 13.3.2025
Deshalb sind wir dagegen
1. Falscher Standort: Ein schwerwiegender städtebaulicher Fehler
Der geplante Neubau des Kantonsratssaals am Landsgemeindeplatz stellt eine massive städtebauliche Fehlentscheidung dar. Die privilegierte Lage am See, die heute der Bevölkerung als Naherholungsgebiet zur Verfügung steht, würde durch einen repräsentativen Verwaltungsbau unnötig verbaut. Der Standort ist denkbar ungeeignet, weil
- Zerstörung eines historisch wertvollen Ensembles: Der Landsgemeindeplatz mit der historischen Linde, dem Regierungsgebäude und der Vogelvoliere bildet ein einzigartiges Ensemble, das durch einen massiven Neubau unwiederbringlich zerstört würde.
- Massive Beeinträchtigung des Seeblicks: Der voluminöse Bau würde wie eine „Staumauer“ zwischen Altstadt und See wirken und wichtige Sichtachsen unterbrechen.
- Verlust von öffentlichem Raum: Ein wichtiger Naherholungsraum für die Zuger Bevölkerung ginge verloren. Die Freifläche am See ist ein wertvoller öffentlicher Raum, der allen Zugerinnen und Zugern zur Verfügung steht.
- Verschandelung der Seepromenade: Die historische Parkanlage, die nach Plänen des renommierten Schweizer Gartenkünstlers Evariste Mertens gestaltet wurde, würde massiv beeinträchtigt.
- Gefährdung der alten Linde: Die Bauarbeiten würden mit hoher Wahrscheinlichkeit das Wurzelwerk der historischen Linde am Landsgemeindeplatz schädigen und könnten zum Absterben dieses Wahrzeichens führen.
2. Unzureichende Standortanalyse und Alternativenprüfung
Laut offiziellen Berichten wurden alternative Standorte geprüft und verworfen. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob diese Alternativenprüfung mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Offenheit durchgeführt wurde:
- Andere Standorte wurden nicht transparent bewertet: Im Bericht wird zwar behauptet, dass zehn Standorte untersucht wurden, es bleibt aber unklar, warum gerade dieser sensible Standort als „beste Lösung“ ausgewählt wurde.
- Die Option einer Modernisierung wurde nicht ernsthaft verfolgt: Die bestehenden Räumlichkeiten könnten durch geschickte Sanierung und Modernisierung aufgewertet werden, ohne dass ein Neubau nötig wäre.
- Nutzung bestehender kantonaler Flächen: Andere Liegenschaften des Kantons, beispielsweise auf dem Kasernenareal oder dem Areal des alten Kantonsspitals, wären besser geeignet und weniger problematisch.
- Noch grösser? Keine räumlichen Reserven: Das Raumprogramm scheint bei Betrachtung der Pläne keine Reserven aufzuweisen, im Gegenteil: die Pläne lassen vermuten, dass viele Räume sehr beengt und klein sind, dies weil die Grundfläche für das geplante Projekt einfach viel zu klein ist, um es unterbringen zu können. Es ist zu vermuten, dass bei einer Detailplanung zusätzliche Flächen sicher nur in eine Richtung «angebaut» werden könnten, nämlich nach Süden, Richtung Linde und Landsgemeindeplatz. D.h. das Projekt weist keine räumlichen Reserven auf und dies bei einem äusserst anspruchsvollen Anforderungskatalog an einen Ratssaal.
3. Städtebauliche und soziale Auswirkungen
Der Neubau am vorgesehenen Standort würde nicht nur das Stadtbild beeinträchtigen, sondern auch die Nutzung des öffentlichen Raums erheblich einschränken:
- Beeinträchtigung des Landsgemeindeplatzes: Dieser Ort hat eine historische Bedeutung für die Zuger Bevölkerung. Eine Überbauung an dieser Stelle wäre ein Fehlentscheid mit langfristigen negativen Folgen.
- Verminderung der Aufenthaltsqualität am See: Die Überbauung würde die Promenade verschatten und den freien Blick auf den See versperren, was insbesondere für Einheimische und Touristen eine Verschlechterung bedeuten würde.
- Schaffung eines exklusiven Bereichs statt öffentlicher Nutzung: Der geplante Bau mit Café-Bar und repräsentativen Räumen dient in erster Linie der Verwaltungselite und nicht der breiten Bevölkerung.
- Abriss der historischen Vogelvoliere: Die 1988 errichtete Vogelvoliere gehört zum Stadtbild und ist ein beliebtes Ausflugsziel für Familien mit Kindern. Das Areal der heutigen Vogelvoliere sollte in eine Bauverbotszone umgezont werden, so dass zum Schutz der Seepromenade und des Landsgemeindeplatzes auch in Zukunft keine Bauten auf diesem Areal möglich sein werden.
4. Unverhältnismässige Kosten und fragwürdige Prioritäten
Der geplante Neubau und die flankierenden Sanierungen kosten über 50 Millionen Franken – eine enorme Summe für einen Raum, der nur 15 bis 25 Mal pro Jahr genutzt wird. Angesichts anderer dringender Anliegen des Kantons (Wohnraum, Bildung, Sozialausgaben, nachhaltige Mobilität) stellt sich die Frage, ob diese Investition als prioritär zu bezeichnen ist.
- Luxusproblem statt echter Notwendigkeit: Die vermeintlichen Mängel des heutigen Saals (Akustik, Platzverhältnisse) könnten mit einer gezielten Sanierung kostengünstiger behoben werden.
- Priorisierung repräsentativer Bauten gegenüber realen Bedürfnissen: Während an anderen Stellen im Kanton gespart werden muss, wird hier ein teurer Prestigebau geplant.
- Teure Rochaden: Die geplanten Umzüge verschiedener Verwaltungseinheiten verursachen zusätzliche Kosten ohne erkennbaren Mehrwert.
5. Demokratische Legitimation und Volksabstimmung
Angesichts der Tragweite des Projekts und der massiven Kritik aus der Bevölkerung ist es inakzeptabel, dass dieses Bauvorhaben ohne breite demokratische Diskussion vorangetrieben wird:
- Ein Entscheid von grosser Tragweite darf nicht allein vom Parlament gefällt werden: Der für den Neubau notwendige Landabtausch zwischen Stadt und Kanton sollte der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.
- Interessenkonflikt im Grossen Gemeinderat: Die Mitglieder des GGR sind direkte Nutzniesser des neuen Saals und entscheiden damit in eigener Sache.
- Fehlender Einbezug der Quartierbevölkerung: Die betroffene Quartierbevölkerung wurde nicht in den Prozess einbezogen, sondern nur über die Medien informiert.
Medienecho
SRF-Regionaljournal: Heimatschutz gegen Neubauprojekt
Kantonsratssaal, Landgeschäft, Stadtentwicklung: Was denken Sie?
Ihre Meinung zählt – Jetzt mitdiskutieren!
Lange wurde hinter den Kulissen verhandelt – jetzt ist die Zuger Bevölkerung gefragt! Der geplante Neubau des Kantonsratssaals und das umstrittene Landgeschäft zwischen Stadt und Kanton werfen viele Fragen auf:
- Braucht Zug wirklich ein neues Prestigeprojekt für über 50 Millionen Franken?
- Ist das Landgeschäft ein fairer Deal oder verliert die Stadt wertvollen öffentlichen Raum?
- Wie verändert der Neubau das Stadtbild und den Landsgemeindeplatz?
Diese Themen betreffen uns alle – doch bislang wurde kaum öffentlich darüber diskutiert. Das wollen wir ändern! Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und bringen Sie sich aktiv in die Debatte ein.
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