1938: Kantonsratssaal, damals noch nach englischem Vorbild (House of Commons) bestuhlt

Parlamentssaal sorgt für hitzige Debatte in der Kommission

Geschäftsprüfungskommission sagt Nein

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Gemeinderates empfiehlt dem Stadtparlament deutlich, den geplanten Landverkauf für einen neuen Kantonsratssaal abzulehnen. Die Reaktionen aus der Bevölkerung seien "enorm". Ein 50-Millionen-Projekt steht damit vor dem Aus.

Die Pläne des Kantons Zug für einen neuen Kantonsratssaal am Landsgemeindeplatz stossen auf massiven Widerstand (siehe auch diesen Artikel in der Zuger Zeitung). Mit 5:1 Stimmen empfiehlt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Gemeinderates (GGR) dem Stadtparlament, den Vorvertrag zum Landtausch zwischen Stadt und Kanton abzulehnen. Dies geht aus dem nun veröffentlichten GPK-Protokoll hervor.

Der Kanton plant, südlich des bestehenden Regierungsgebäudes am Postplatz einen neuen Parlamentssaal zu bauen. Für dieses Projekt benötigt er eine Teilfläche von 610 Quadratmetern des städtischen Grundstücks Nr. 2030. Ein entsprechender Vorvertrag zum Landtausch liegt bereits vor und soll am 29. April im GGR behandelt werden.

„Breite Empörung“ in der Bevölkerung

„Die Reaktionen aus der Bevölkerung nach der Veröffentlichung der Vorlage waren enorm“, stellte GPK-Präsident Philip C. Brunner gemäss Protokoll fest. „Es ist eine breite Empörung in der Stadt Zug vorhanden.“ Bereits hat sich eine Interessengemeinschaft „Erhalt Landsgemeindeplatz“ formiert, die gegen das Projekt mobil macht.

Joseph Ruckli, ehemaliger Hotelier am Landsgemeindeplatz und Vertreter der IG, sprach in der GPK-Sitzung von einem „traurigen Anblick“ und kritisierte die späte Information der Öffentlichkeit. Besonders enttäuscht zeigte er sich von der Denkmalpflege, die private Bauherren in der Altstadt streng beurteile, beim Kantonsratssaal aber offenbar andere Massstäbe ansetze.

Kritik am Vorgehen

Die GPK kritisiert mehrere Aspekte des Vorhabens. Zum einen befinde sich an dieser Stelle bereits eine öffentlich beliebte Vogelvoliere, die dem Neubau weichen müsste. Zum anderen sei der vereinbarte Landpreis von 3’000 Franken pro Quadratmeter „deutlich zu tief“ und müsste bei mindestens 10’000 Franken liegen.

Zudem moniert die Kommission das Vorgehen: Die Information der Öffentlichkeit sei zu spät erfolgt, und der Kanton habe kein adäquates Tauschobjekt für die Stadt in Aussicht. Im Vertrag ist festgehalten, dass der Kanton bis 2034 Zeit hat, ein gleichwertiges Grundstück anzubieten – ansonsten würde er den Geldbetrag bezahlen.

Unbewiesene Notwendigkeit

Skeptisch äussert sich die GPK auch zum grundsätzlichen Bedarf: „Der Bedürfnisnachweis nach wie vor nicht einwandfrei geklärt. Offenbar wurde der Kantonsrat zu diesem Thema noch nicht abgeholt“, heisst es im Protokoll. Mehrere Kommissionsmitglieder betonten, dass öffentliche Flächen am See nicht für nicht standortgebundene Nutzungen geopfert werden sollten.

Der Stadtrat verteidigte sein Vorgehen mit dem Argument, dass man eine inhaltliche Diskussion ermöglichen wollte: „Hätte der Stadtrat von Anfang an die Idee blockiert, wäre das gar nie zu einem Thema geworden“, erklärte Stadtrat Urs Raschle gemäss Protokoll.

Referendumsmöglichkeit fehlt

Die GPK weist darauf hin, dass gegen einen zustimmenden GGR-Beschluss kein Referendum möglich wäre, da der Verkaufswert unter 3 Millionen Franken liegt. Dies sei „aus demokratiepolitischer Perspektive als kritisch zu betrachten“.
Sollte der GGR dem Antrag der GPK folgen und das Landgeschäft ablehnen, steht das gesamte Projekt vor dem Aus. Der Baudirektor des Kantons Zug, Florian Weber, hatte in der Kommissionssitzung angekündigt, dass der Regierungsrat in diesem Fall die Vorlage zurückziehen und stattdessen nur eine Sanierungsvorlage für die bestehenden Gebäude am Postplatz vorlegen würde.

Die Entscheidung des GGR fällt voraussichtlich an seiner Sitzung vom 29. April 2025.