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Schutz für den Landsgemeindeplatz!
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Wer sind wir?

Die «IG Erhalt Landsgemeindeplatz» ist eine parteipolitisch unabhängige Gruppe besorgter Zugerinnen und Zuger, darunter viele Anwohner des Landsgemeindeplatzes, die sich gegen die Pläne für einen Neubau des Kantonsratssaales südlich des Regierungsgebäudes wendet. Dieses Vorhaben würde ihrer Ansicht nach massiv in das historische Stadtbild eingreifen und den Charakter des Landsgemeindeplatzes als Naherholungsgebiet am See grundlegend verändern.

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Geheime Absprachen – Jetzt Transparenz schaffen!

Die Vorarbeiten für den neuen Kantonsratssaal und insbesondere das Landgeschäft zwischen der Stadt und dem Kanton Zug wurden lange im Geheimen geführt. Alles geschah hinter verschlossenen Türen – selbst direkt Betroffene erfuhren erst aus den Medien von den Plänen. Damit muss jetzt Schluss sein!

Hier veröffentlichen wir die vollständigen Pläne von Stadt und Kanton, einschliesslich des umstrittenen Vorvertrags. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, was hinter den Kulissen beschlossen wurde.

Informieren Sie sich und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

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Die "IG Erhalt Landsgemeindeplatz" – ein parteipolitisch unabhängige Organisation mit klarer Mission: den Schutz unseres historischen Landsgemeindeplatzes und seiner einzigartigen Umgebung zu bewahren.
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Auch ohne Mitgliedschaft können Sie unsere Initiative unterstützen – sei es durch persönliche Gespräche in Ihrem Umfeld, durch überzeugende Leserbriefe oder den direkten Dialog mit politischen Entscheidungsträgern...

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Worum geht es?

Der Kanton Zug plant den Neubau eines Kantonsratssaals direkt am Landsgemeindeplatz - an einer der prominentesten und wertvollsten Lagen der Stadt, direkt am See.
Dafür soll die Stadt Zug 610 m² Land an den Kanton abtreten. Ein Neubau dieser Dimension hätte tiefgreifende Auswirkungen auf das Stadtbild, den öffentlichen Raum und die Sichtbeziehungen zwischen Altstadt und See. Das geplante Gebäude würde nicht nur als massive bauliche Barriere wirken, sondern auch einen wichtigen Naherholungsraum verdrängen. Die bestehende Vogelvoliere und andere öffentliche Einrichtungen müssten weichen.
Zudem bestehen erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit: Ein Parlamentsgebäude, das nur 15 bis 25 Mal pro Jahr genutzt wird, würde zusammen mit den notwendigen Sanierungen über 50 Millionen Franken kosten. Wir sind nicht gegen eine Modernisierung des Kantonsratssaals – aber der Standort am See ist falsch! Der Landsgemeindeplatz ist historisch gewachsen und ein wichtiger öffentlicher Raum für alle Zugerinnen und Zuger. Die geplante Überbauung wäre ein städtebaulicher Fehlentscheid und würde den Charakter der Stadt nachhaltig verändern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass dieses Projekt gestoppt oder zumindest ernsthafte Alternativen geprüft werden. Machen Sie jetzt mit und setzen Sie ein Zeichen!

Der geplante Neubau des Kantonsratssaals am Landsgemeindeplatz ist ein überdimensioniertes Prestigeprojekt am falschen Ort. Statt einen sensiblen öffentlichen Raum mit einem massiven Bauwerk zu belasten, sollte ein alternativer Standort gefunden werden, der den Bedürfnissen des Kantonsrates und der Zuger Bevölkerung gerecht wird.
Mit 50 Millionen Franken für rund 20 Sitzungen pro Jahr ist dieser Bau ein Luxusprojekt, das die Zugerbevölkerung nicht braucht. Das historische Ensemble des Landsgemeindeplatzes verdient es, in seiner heutigen Form erhalten zu bleiben.

Jetzt ist der Grosse Gemeinderat am Zug

Die „IG Erhalt Landsgemeindeplatz“ hat sich an die Mitglieder des Grossen Gemeinderats gewandt. Diese werden am 29. April über das Landgeschäft zwischen Kanton und Stadt Zug befinden. Die IG argumentiert, dass der geplante Bau das historische Stadtbild massiv beeinträchtigen, den Seeblick verbauen und wertvollen öffentlichen Raum zerstören würde. Alternativen seien nicht ernsthaft geprüft worden , und die bestehende Vogelvoliere sowie die historische Silberlinde seien in Gefahr. Die Mitglieder des Grossen Gemeinderates werden deshalb aufgefordert, den Landabtausch mit dem Kanton abzulehnen​.

Hier der offene Brief an die Mitglieder des Grossen Gemeinderates

Deshalb sind wir dagegen

1. Falscher Standort: Ein schwerwiegender städtebaulicher Fehler

Der geplante Neubau des Kantonsratssaals am Landsgemeindeplatz stellt eine massive städtebauliche Fehlentscheidung dar. Die privilegierte Lage am See, die heute der Bevölkerung als Naherholungsgebiet zur Verfügung steht, würde durch einen repräsentativen Verwaltungsbau unnötig verbaut. Der Standort ist denkbar ungeeignet, weil

  • Zerstörung eines historisch wertvollen Ensembles: Der Landsgemeindeplatz mit der historischen Linde, dem Regierungsgebäude und der Vogelvoliere bildet ein einzigartiges Ensemble, das durch einen massiven Neubau unwiederbringlich zerstört würde.
  • Massive Beeinträchtigung des Seeblicks: Der voluminöse Bau würde wie eine „Staumauer“ zwischen Altstadt und See wirken und wichtige Sichtachsen unterbrechen.
  • Verlust von öffentlichem Raum: Ein wichtiger Naherholungsraum für die Zuger Bevölkerung ginge verloren. Die Freifläche am See ist ein wertvoller öffentlicher Raum, der allen Zugerinnen und Zugern zur Verfügung steht.
  • Verschandelung der Seepromenade: Die historische Parkanlage, die nach Plänen des renommierten Schweizer Gartenkünstlers Evariste Mertens gestaltet wurde, würde massiv beeinträchtigt.
  • Gefährdung der alten Linde: Die Bauarbeiten würden mit hoher Wahrscheinlichkeit das Wurzelwerk der historischen Linde am Landsgemeindeplatz schädigen und könnten zum Absterben dieses Wahrzeichens führen.

2. Unzureichende Standortanalyse und Alternativenprüfung

Laut offiziellen Berichten wurden alternative Standorte geprüft und verworfen. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob diese Alternativenprüfung mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Offenheit durchgeführt wurde:

  • Andere Standorte wurden nicht transparent bewertet: Im Bericht wird zwar behauptet, dass zehn Standorte untersucht wurden, es bleibt aber unklar, warum gerade dieser sensible Standort als „beste Lösung“ ausgewählt wurde.
  • Die Option einer Modernisierung wurde nicht ernsthaft verfolgt: Die bestehenden Räumlichkeiten könnten durch geschickte Sanierung und Modernisierung aufgewertet werden, ohne dass ein Neubau nötig wäre.
  • Nutzung bestehender kantonaler Flächen: Andere Liegenschaften des Kantons, beispielsweise auf dem Kasernenareal oder dem Areal des alten Kantonsspitals, wären besser geeignet und weniger problematisch.
  • Noch grösser? Keine räumlichen Reserven: Das Raumprogramm scheint bei Betrachtung der Pläne keine Reserven aufzuweisen, im Gegenteil: die Pläne lassen vermuten, dass viele Räume sehr beengt und klein sind, dies weil die Grundfläche für das geplante Projekt einfach viel zu klein ist, um es unterbringen zu können. Es ist zu vermuten, dass bei einer Detailplanung zusätzliche Flächen sicher nur in eine Richtung «angebaut» werden könnten, nämlich nach Süden, Richtung Linde und Landsgemeindeplatz. D.h. das Projekt weist keine räumlichen Reserven auf und dies bei einem äusserst anspruchsvollen Anforderungskatalog an einen Ratssaal.

3. Städtebauliche und soziale Auswirkungen

Der Neubau am vorgesehenen Standort würde nicht nur das Stadtbild beeinträchtigen, sondern auch die Nutzung des öffentlichen Raums erheblich einschränken:

  • Beeinträchtigung des Landsgemeindeplatzes: Dieser Ort hat eine historische Bedeutung für die Zuger Bevölkerung. Eine Überbauung an dieser Stelle wäre ein Fehlentscheid mit langfristigen negativen Folgen.
  • Verminderung der Aufenthaltsqualität am See: Die Überbauung würde die Promenade verschatten und den freien Blick auf den See versperren, was insbesondere für Einheimische und Touristen eine Verschlechterung bedeuten würde.
  • Schaffung eines exklusiven Bereichs statt öffentlicher Nutzung: Der geplante Bau mit Café-Bar und repräsentativen Räumen dient in erster Linie der Verwaltungselite und nicht der breiten Bevölkerung.
  • Abriss der historischen Vogelvoliere: Die 1988 errichtete Vogelvoliere gehört zum Stadtbild und ist ein beliebtes Ausflugsziel für Familien mit Kindern. Das Areal der heutigen Vogelvoliere sollte in eine Bauverbotszone umgezont werden, so dass zum Schutz der Seepromenade und des Landsgemeindeplatzes auch in Zukunft keine Bauten auf diesem Areal möglich sein werden.

4. Unverhältnismässige Kosten und fragwürdige Prioritäten

Der geplante Neubau und die flankierenden Sanierungen kosten über 50 Millionen Franken – eine enorme Summe für einen Raum, der nur 15 bis 25 Mal pro Jahr genutzt wird. Angesichts anderer dringender Anliegen des Kantons (Wohnraum, Bildung, Sozialausgaben, nachhaltige Mobilität) stellt sich die Frage, ob diese Investition als prioritär zu bezeichnen ist.

  • Luxusproblem statt echter Notwendigkeit: Die vermeintlichen Mängel des heutigen Saals (Akustik, Platzverhältnisse) könnten mit einer gezielten Sanierung kostengünstiger behoben werden.
  • Priorisierung repräsentativer Bauten gegenüber realen Bedürfnissen: Während an anderen Stellen im Kanton gespart werden muss, wird hier ein teurer Prestigebau geplant.
  • Teure Rochaden: Die geplanten Umzüge verschiedener Verwaltungseinheiten verursachen zusätzliche Kosten ohne erkennbaren Mehrwert.

5. Demokratische Legitimation und Volksabstimmung

Angesichts der Tragweite des Projekts und der massiven Kritik aus der Bevölkerung ist es inakzeptabel, dass dieses Bauvorhaben ohne breite demokratische Diskussion vorangetrieben wird:

  • Ein Entscheid von grosser Tragweite darf nicht allein vom Parlament gefällt werden: Der für den Neubau notwendige Landabtausch zwischen Stadt und Kanton sollte der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.
  • Interessenkonflikt im Grossen Gemeinderat: Die Mitglieder des GGR sind direkte Nutzniesser des neuen Saals und entscheiden damit in eigener Sache.
  • Fehlender Einbezug der Quartierbevölkerung: Die betroffene Quartierbevölkerung wurde nicht in den Prozess einbezogen, sondern nur über die Medien informiert.

Kantonsratssaal, Landgeschäft, Stadtentwicklung: Was denken Sie?

Ihre Meinung zählt – Jetzt mitdiskutieren!

Lange wurde hinter den Kulissen verhandelt – jetzt ist die Zuger Bevölkerung gefragt! Der geplante Neubau des Kantonsratssaals und das umstrittene Landgeschäft zwischen Stadt und Kanton werfen viele Fragen auf:

  • Braucht Zug wirklich ein neues Prestigeprojekt für über 50 Millionen Franken?
  • Ist das Landgeschäft ein fairer Deal oder verliert die Stadt wertvollen öffentlichen Raum?
  • Wie verändert der Neubau das Stadtbild und den Landsgemeindeplatz?

Diese Themen betreffen uns alle – doch bislang wurde kaum öffentlich darüber diskutiert. Das wollen wir ändern! Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und bringen Sie sich aktiv in die Debatte ein.

Kommentieren Sie hier und sagen Sie uns, was Sie denken!

14 Kommentare

  • ADRIAN ROESSELET

    Das ist ja schlimm, sieht katastrophal aus und beschädigt den ganzen Landsgemeindeplatz und Umgebung.
    Jeder Private, der am See etwas an seiner Liegenschaft ändern möchte, wird nie Recht bekommen.
    Überall baut oder möchte der Staat für sich an bester Lage bauen – das normale Fussvolk ist je länger mehr für unsere
    „Volksvertreter“ nicht so wichtig.
    Siehe auch das kommende Gericht im ehemaligen Theilerhaus an der Hofstrasse. Das wäre ideal gewesen für Wohnungen etc.
    Das Gericht braucht nicht an bester Lage zu sein – es ist jetzt aber leider bereits zu spät.

  • Stefan Hodel

    Ich kann nicht beurteilen, wie es für die Mitglieder des Kantonsrates ist, im bestehenden Raum Sitzungen abzuhalten. Wer jedoch bestimmt keinen neuen Sitzungsraum benötigt, ist der Grosse Gemeinderat (GGR), unser Stadtparlament. Der GGR ist bekanntlich Mitnutzer des bestehenden Saals. Der GGR hat nur 40 Mitglieder, die Hälfte der Plätze stehen somit jeweils leer. Zuschauer hat es nur selten, meist sind es nur gerade 1 oder 2 Personen. Schon seit längerem kann man die Sitzungen zudem live übers Internet verfolgen. Für die Kühlung an heissen Sommertagen hat man eine provisorische Lösung gefunden. Es gibt genügend Platz für die Sitzungspausen. Schon heute erreichen auch gehbehinderte Personen den Saal mit dem vorhandenen Lift. Ich kenne als ehemaliger Gemeinderat (2001 bis 2022) die Räumlichkeiten sehr gut. Die elektronische Abstimmungsanlage funktioniert meist perfekt.

  • Oskar Rickenbacher, Zug

    Der Grosse Gemeinderat muss den Tauschvertrag zwischen Einwohnergemeinde Zug und dem Kanton Zug betreffend Grundstück Nr. 2030 für den Anbau eines neuen Kantonsratssaales im Süden des Regierungsgebäudes, Vorlage Nr. 2923 vom 25. Februar 2025 an den Stadtrat zurück weisen, damit wird verhindert, dass das städtische Grundstück mit einer Fläche von 610 m2 durch den Kanton, in seinem Sinne, für einen neuen Kantonsratssaal überbaut werden kann. Damit bleibt auch die Papageienvoliere des Ornithologischen Vereins Zug, die WC Anlagen und das Kiosk weiter bestehen. Ein Anbau im Süden des Regierungsgebäudes wäre ein Städtebaulicher Fehlentscheid, das Stadtbild würde massiv beeinträchtigt und gestört. Das Altstadtreglement verhindert eigentlich solche Bauten.

  • Grauenhaft! Warum nicht ins Casino, das ja tagsueber 95% leer steht?

  • Bruno Oldani

    Das vorgeschlagen Projekt ist ein absolutes no-go. Das Stadtbild wird zerstört.
    Das schöne Regierungsgebäude mit einem Cubus zu erweitern an dieser Lage ist sicher eine schwierige Sache. Ich versteh nicht, dass ein Saal für Sitzungen nicht unter den Boden gelegt werden kann.

  • Peter R. Hofmann

    Der Raumbedarf bestimmt das Bauvolumen, d.h. die Kubatur, was als Vorgabe für einen Projektwettbewerb gilt. Das aufgeführte Bild gibt lediglich das Ausmass der Kubatur wieder und versteht sich nicht als ein Bauprojekt.

  • schlumpf trix

    ganz einfach ein grauenhaftes gebäude und das am landsgemeindeplatz in einer erholungszone von zug!
    für vielleicht 30 sitzungen im jahr!!!

  • Jonas Küenzi

    Liebe Zuger
    Gehts eigentlich noch? Da habt Ihr eine der schönsten Alstädte der Schweiz direkt am See und dann plant Ihr an einem solchen Ort einen derartigen Fremdkörper. Was um Gottes Willen haben sich die Leute dabei gedacht, die diesen Standort auserwählt haben! Es ist nur zu hoffen, dass dìeses Projekt nie realisiert wird. War da zuviel Zuger Kirsch im Spiel oder ist es reiner Grössenwahn einzelner Politiker?

  • Lena S. Zürcher

    Seit ich vor wenigen Tagen von diesem Projekt erfahren habe, stelle ich mir nur noch eine Frage: haben die Zuger Politiker die Bodenhaftung verloren?! Da plant der Kanton während Jahren heimlich ein Projekt notabene für über 50Mio, involviert anscheinend weder die Bevölkerung noch die Altstadtbewohner und unterzeichnet mit dem Stadtrat heimlich einen Landtauschvertrag. Dies mit der Absicht, an einem solch einzigartig schönen Ort, dem (gemäss Webseite Zug Tourismus) Herzstück von Zug mit histrorischer Bedeutung, einen komplett unnötigen Protzbau für seine Politiker zu errichten. Dass der Denkmalschutz ein solches Vorhaben mitten in der Altstadt und neben einem Baudenkmal wie das Regierungsgenäude ohne Aufschrei durchwinkt, sollte jeden Bürger und jede Bürgerin skeptisch machen und lässt Fragen zur Rechtsmässigkeit aufkommen. Dass gemäss ZugerZeitung dabei ein läppischer Quadratmeterpreis von CHF 3’000 festgelegt wird bzw CHF 1.8 Mio für diese einmaligen 610m2 an bester Lage mit unverbaubarer Seesicht ist mehr als fragwürdig. Die einzige Erklärung, die sich dabei aufdrängt, ist, dass man damit anscheinend das Zuger Stimmvolk umgehen will. Danke dieser IG, dass Sie die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht haben!!

  • Christina Lipp

    Mir scheint, in Zug muss jeder freie Fleck bebaut und versiegelt werden. Wieso bitte muss so ein überdimensioniertes Gebäude mitten am See zu stehen kommen? Welchen Mehrwert für die Bevölkerung hat dieser Bau? Während die durchlässige Fläche heuer durchaus für alle Luft und Raum bietet. Dieser Bau an dieser Stelle hat keine Notwendigkeit und befriedigt kein (dringendes) Bedürfnis der Bevölkerung.

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Oskar Rickenbacher, Zug
Oskar Rickenbacher, Zug
2 Stunden zuvor

Der Grosse Gemeinderat muss den Tauschvertrag zwischen Einwohnergemeinde Zug und dem Kanton Zug betreffend Grundstück Nr. 2030 für den Anbau eines neuen Kantonsratssaales im Süden des Regierungsgebäudes, Vorlage Nr. 2923 vom 25. Februar 2025 an den Stadtrat zurück weisen, damit wird verhindert, dass das städtische Grundstück mit einer Fläche von 610 m2 durch den Kanton, in seinem Sinne, für einen neuen Kantonsratssaal überbaut werden kann. Damit bleibt auch die Papageienvoliere des Ornithologischen Vereins Zug, die WC Anlagen und das Kiosk weiter bestehen. Ein Anbau im Süden des Regierungsgebäudes wäre ein Städtebaulicher Fehlentscheid, das Stadtbild würde massiv beeinträchtigt und gestört. Das Altstadtreglement verhindert eigentlich solche Bauten.

Daniel
Daniel
3 Stunden zuvor

Grauenhaft! Warum nicht ins Casino, das ja tagsueber 95% leer steht?

Bruno Oldani
Bruno Oldani
4 Stunden zuvor

Das vorgeschlagen Projekt ist ein absolutes no-go. Das Stadtbild wird zerstört.
Das schöne Regierungsgebäude mit einem Cubus zu erweitern an dieser Lage ist sicher eine schwierige Sache. Ich versteh nicht, dass ein Saal für Sitzungen nicht unter den Boden gelegt werden kann.

Peter R. Hofmann
Peter R. Hofmann
7 Stunden zuvor

Der Raumbedarf bestimmt das Bauvolumen, d.h. die Kubatur, was als Vorgabe für einen Projektwettbewerb gilt. Das aufgeführte Bild gibt lediglich das Ausmass der Kubatur wieder und versteht sich nicht als ein Bauprojekt.

schlumpf trix
schlumpf trix
10 Stunden zuvor

ganz einfach ein grauenhaftes gebäude und das am landsgemeindeplatz in einer erholungszone von zug!
für vielleicht 30 sitzungen im jahr!!!

Jonas Küenzi
Jonas Küenzi
19 Stunden zuvor

Liebe Zuger
Gehts eigentlich noch? Da habt Ihr eine der schönsten Alstädte der Schweiz direkt am See und dann plant Ihr an einem solchen Ort einen derartigen Fremdkörper. Was um Gottes Willen haben sich die Leute dabei gedacht, die diesen Standort auserwählt haben! Es ist nur zu hoffen, dass dìeses Projekt nie realisiert wird. War da zuviel Zuger Kirsch im Spiel oder ist es reiner Grössenwahn einzelner Politiker?

Lena S. Zürcher
Lena S. Zürcher
20 Stunden zuvor

Seit ich vor wenigen Tagen von diesem Projekt erfahren habe, stelle ich mir nur noch eine Frage: haben die Zuger Politiker die Bodenhaftung verloren?! Da plant der Kanton während Jahren heimlich ein Projekt notabene für über 50Mio, involviert anscheinend weder die Bevölkerung noch die Altstadtbewohner und unterzeichnet mit dem Stadtrat heimlich einen Landtauschvertrag. Dies mit der Absicht, an einem solch einzigartig schönen Ort, dem (gemäss Webseite Zug Tourismus) Herzstück von Zug mit histrorischer Bedeutung, einen komplett unnötigen Protzbau für seine Politiker zu errichten. Dass der Denkmalschutz ein solches Vorhaben mitten in der Altstadt und neben einem Baudenkmal wie das Regierungsgenäude ohne Aufschrei durchwinkt, sollte jeden Bürger und jede Bürgerin skeptisch machen und lässt Fragen zur Rechtsmässigkeit aufkommen. Dass gemäss ZugerZeitung dabei ein läppischer Quadratmeterpreis von CHF 3’000 festgelegt wird bzw CHF 1.8 Mio für diese einmaligen 610m2 an bester Lage mit unverbaubarer Seesicht ist mehr als fragwürdig. Die einzige Erklärung, die sich dabei aufdrängt, ist, dass man damit anscheinend das Zuger Stimmvolk umgehen will. Danke dieser IG, dass Sie die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht haben!!

Christina Lipp
Christina Lipp
21 Stunden zuvor

Mir scheint, in Zug muss jeder freie Fleck bebaut und versiegelt werden. Wieso bitte muss so ein überdimensioniertes Gebäude mitten am See zu stehen kommen? Welchen Mehrwert für die Bevölkerung hat dieser Bau? Während die durchlässige Fläche heuer durchaus für alle Luft und Raum bietet. Dieser Bau an dieser Stelle hat keine Notwendigkeit und befriedigt kein (dringendes) Bedürfnis der Bevölkerung.

Florian Hug
Florian Hug
1 Tag zuvor

Warum muss Zug seine wunderschöne Seepromenade mit einem riesigen Betonklotz verschandeln? Der geplante Neubau des Kantonsratssaals passt einfach nicht hierhin – er zerstört den offenen, einladenden Charakter des Landsgemeindeplatzes. Es gibt sicher bessere Lösungen, die weniger Schaden anrichten.

Erich Meyer
Erich Meyer
1 Tag zuvor

Meine Lieben Mitbürger
Es ist schlicht und einfach naiver Betrug, das geplante Projekt als fensterloser Klotz auf Eurer Homepage darzustellen. Heute nennt man sowas „fake“. Habt Ihr es nötig, Fehlinformationen für Euer Anliegen zu nutzen? Wo bleibt da der Mut ehrlicher Kämpfer?
Schade dass derart tolle Menschen zu solchen Mitteln greifen und sich damit selber schwächen.

Redaktion
Redaktion
1 Tag zuvor
Reply to  Erich Meyer

Was heisst da Betrug? Der «Klotz» entspricht leider der «Vorstudie Neubau Kantonsratsaal» und visualisiert das tatsächlich geplante Volumen. Dass zwei (zu kleine) Fenster vorgesehen sind, geht aus der Ansicht «Westfassade» hervor. Es handelt sich hier um das offizielle Bildmaterial der Baudirektion des Kantons Zug.

Stefan Hodel
Stefan Hodel
1 Stunde zuvor
Reply to  Erich Meyer

Auf dieser Webseite ist die Vorstudie des Kantons abrufbar, dort ist die Ansicht von See her bereits jetzt ersichtlich.

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  1. Impressum

IG Erhalt Landsgemeindeplatz
p. Adr. Peter R. Hofmann
Postfach 13
6301 Zug
info@landsgemeindeplatz.ch

Website
Pietro Cavadini, Via A. Pessina 2. 6853 Ligornetto
E-Mail: pietro.cavadini@mindbombs.ch

5. Demokratische Legitimation und Volksabstimmung

Angesichts der Tragweite des Projekts und der massiven Kritik aus der Bevölkerung ist es inakzeptabel, dass dieses Bauvorhaben ohne breite demokratische Diskussion vorangetrieben wird:

  • Ein Entscheid von grosser Tragweite darf nicht allein vom Parlament gefällt werden: Der für den Neubau notwendige Landabtausch zwischen Stadt und Kanton sollte der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.
  • Interessenkonflikt im Grossen Gemeinderat: Die Mitglieder des GGR sind direkte Nutzniesser des neuen Saals und entscheiden damit in eigener Sache.
  • Fehlender Einbezug der Quartierbevölkerung: Die betroffene Quartierbevölkerung wurde nicht in den Prozess einbezogen, sondern nur über die Medien informiert.

4. Unverhältnismässige Kosten und fragwürdige Prioritäten

Der geplante Neubau und die flankierenden Sanierungen kosten über 50 Millionen Franken – eine enorme Summe für einen Raum, der nur 15 bis 25 Mal pro Jahr genutzt wird. Angesichts anderer dringender Anliegen des Kantons (Wohnraum, Bildung, Sozialausgaben, nachhaltige Mobilität) stellt sich die Frage, ob diese Investition als prioritär zu bezeichnen ist.

  • Luxusproblem statt echter Notwendigkeit: Die vermeintlichen Mängel des heutigen Saals (Akustik, Platzverhältnisse) könnten mit einer gezielten Sanierung kostengünstiger behoben werden.
  • Priorisierung repräsentativer Bauten gegenüber realen Bedürfnissen: Während an anderen Stellen im Kanton gespart werden muss, wird hier ein teurer Prestigebau geplant.
  • Teure Rochaden: Die geplanten Umzüge verschiedener Verwaltungseinheiten verursachen zusätzliche Kosten ohne erkennbaren Mehrwert.

3. Städtebauliche und soziale Auswirkungen

Der Neubau am vorgesehenen Standort würde nicht nur das Stadtbild beeinträchtigen, sondern auch die Nutzung des öffentlichen Raums erheblich einschränken:

  • Beeinträchtigung des Landsgemeindeplatzes: Dieser Ort hat eine historische Bedeutung für die Zuger Bevölkerung. Eine Überbauung an dieser Stelle wäre ein Fehlentscheid mit langfristigen negativen Folgen.
  • Verminderung der Aufenthaltsqualität am See: Die Überbauung würde die Promenade verschatten und den freien Blick auf den See versperren, was insbesondere für Einheimische und Touristen eine Verschlechterung bedeuten würde.
  • Schaffung eines exklusiven Bereichs statt öffentlicher Nutzung: Der geplante Bau mit Café-Bar und repräsentativen Räumen dient in erster Linie der Verwaltungselite und nicht der breiten Bevölkerung.
  • Abriss der historischen Vogelvoliere: Die 1988 errichtete Vogelvoliere gehört zum Stadtbild und ist ein beliebtes Ausflugsziel für Familien mit Kindern. Das Areal der heutigen Vogelvoliere sollte in eine Bauverbotszone umgezont werden, so dass zum Schutz der Seepromenade und des Landsgemeindeplatzes auch in Zukunft keine Bauten auf diesem Areal möglich sein werden.

2. Unzureichende Standortanalyse und Alternativenprüfung

Laut offiziellen Berichten wurden alternative Standorte geprüft und verworfen. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob diese Alternativenprüfung mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Offenheit durchgeführt wurde:

  • Andere Standorte wurden nicht transparent bewertet: Im Bericht wird zwar behauptet, dass zehn Standorte untersucht wurden, es bleibt aber unklar, warum gerade dieser sensible Standort als „beste Lösung“ ausgewählt wurde.
  • Die Option einer Modernisierung wurde nicht ernsthaft verfolgt: Die bestehenden Räumlichkeiten könnten durch geschickte Sanierung und Modernisierung aufgewertet werden, ohne dass ein Neubau nötig wäre.
  • Nutzung bestehender kantonaler Flächen: Andere Liegenschaften des Kantons, beispielsweise auf dem Kasernenareal oder dem Areal des alten Kantonsspitals, wären besser geeignet und weniger problematisch.
  • Noch grösser? Keine räumlichen Reserven: Das Raumprogramm scheint bei Betrachtung der Pläne keine Reserven aufzuweisen, im Gegenteil: die Pläne lassen vermuten, dass viele Räume sehr beengt und klein sind, dies weil die Grundfläche für das geplante Projekt einfach viel zu klein ist, um es unterbringen zu können. Es ist zu vermuten, dass bei einer Detailplanung zusätzliche Flächen sicher nur in eine Richtung «angebaut» werden könnten, nämlich nach Süden, Richtung Linde und Landsgemeindeplatz. D.h. das Projekt weist keine räumlichen Reserven auf und dies bei einem äusserst anspruchsvollen Anforderungskatalog an einen Ratssaal.

1. Falscher Standort: Ein schwerwiegender städtebaulicher Fehler

Der geplante Neubau des Kantonsratssaals am Landsgemeindeplatz stellt eine massive städtebauliche Fehlentscheidung dar. Die privilegierte Lage am See, die heute der Bevölkerung als Naherholungsgebiet zur Verfügung steht, würde durch einen repräsentativen Verwaltungsbau unnötig verbaut. Der Standort ist denkbar ungeeignet, weil

  • Zerstörung eines historisch wertvollen Ensembles: Der Landsgemeindeplatz mit der historischen Linde, dem Regierungsgebäude und der Vogelvoliere bildet ein einzigartiges Ensemble, das durch einen massiven Neubau unwiederbringlich zerstört würde.
  • Massive Beeinträchtigung des Seeblicks: Der voluminöse Bau würde wie eine „Staumauer“ zwischen Altstadt und See wirken und wichtige Sichtachsen unterbrechen.
  • Verlust von öffentlichem Raum: Ein wichtiger Naherholungsraum für die Zuger Bevölkerung ginge verloren. Die Freifläche am See ist ein wertvoller öffentlicher Raum, der allen Zugerinnen und Zugern zur Verfügung steht.
  • Verschandelung der Seepromenade: Die historische Parkanlage, die nach Plänen des renommierten Schweizer Gartenkünstlers Evariste Mertens gestaltet wurde, würde massiv beeinträchtigt.
  • Gefährdung der alten Linde: Die Bauarbeiten würden mit hoher Wahrscheinlichkeit das Wurzelwerk der historischen Linde am Landsgemeindeplatz schädigen und könnten zum Absterben dieses Wahrzeichens führen.